Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Unser Angebot ist stets freibleibend. Alle Abmachungen über Preise usw. gelten erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung. Die Preise sind Netto-Preise. Die zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültige Mehrwertsteuer wird gesondert in Rechnung gestellt.
- Der Auftrag gilt als angenommen, wenn bis 7 Tage nach Datum der Auftragsbestätigung keine gegenteilige Äußerung erfolgt.
- Bei allen Bauleistungen einschließlich Montage gilt die VOB Teil B (DIN 1961) in der jeweils gültigen Fassung.
- Termine und Lieferfristen haben erst dann Gültigkeit, wenn alle Unklarheiten beseitigt sind. Wird die Lieferung durch Umstände verzögert, die der Auftragsnehmer nicht zu vertreten hat, so verlieren die zugesagten Liefertermine und -fristen ihre Gültigkeit.
- Kann der Gegenstand nach Fertigstellung infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt geliefert und abgenommen werden, so geht die Gefahr auf den Auftraggeber über. Evtl. entstehende Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
- Der Auftraggeber hat die gelieferte Ware sofort nach der Lieferung zu überprüfen, und falls sich Mängel zeigen, dieselben innerhalb sofort nach Empfang der Leistung geltend zu machen.
- Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.Eigentumsvorbehalt:
Geliefert Gegenstände bleiben bis zur vollen Bezahlung der Vergütung Eigentum der Firma Bachhuber Einrichtungen.Der Auftraggeber ist verpflichtet:
Die Gegenstände für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes gegen Feuer, Ein-bruchdiebstahl und Wasserschäden ausreichend zu versichern. Versicherungsansprüche werden in der Höhe des Gegenstandswertes bzw. in Höhe der Restforderungen an den Auftragnehmer abgetreten.Pfändungen der Eigentumsvorbehaltsgegenstände der Firma Bachhuber Einrichtungen unverzüglich schriftlich anzuzeigen und die Pfandgläubiger von dem Eigentumsvorbehalt zu unterrichten. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände zu veräußern, zu verschenken, zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.Bei Weiterveräußerung der Gegenstände auf Kredit hat sich der Auftraggeber gegenüber seinem Abnehmer das Eigentum vorzubehalten. Die Rechte und Ansprüche aus diesem Eigentumsvorbehalt gegenüber seinem Abnehmer tritt der Auftragsgeber hiermit an die Firma Bachhuber-Einrichtungen ab.Werden die Eigentumsvorbehaltsgegenstände vom Auftraggeber bzw. im Auftrag des Auftraggebers als wesentliche Bestandteile in das Grundstück eines Dritten eingebaut, so tritt der Auftraggeber schon jetzt gegen den Dritten oder den, den es angeht, etwa entstehende Forderungen auf Vergütung in Höhe des Wertes der Eigentumsvorbehaltsgegenstände mit allen Nebenrechten, einschl. der Einräumung einer Sicherungshypothek, an den Auftragnehmer ab.Werden Eigentumsvorbehaltsgegenstände als wesentliche Bestandteile in das Grundstück des Auftraggebers eingebaut, so tritt der Auftraggeber schon jetzt die aus einer Veräußerung des Grundstücks oder von Grundstücksrechten entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Eigentumsvorbehaltsgegenstände mit allen Nebenrechten an die Firma Bachhuber Einrichtungen ab. Erfüllt der Auftraggeber seine Verpflichtungen gegenüber der Firma Bachhuber Einrichtungen nicht oder nicht pünktlich, oder wirkt er in unzulässiger Weise auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände ein, so kann die Firma Bachhuber Einrichtungen ohne Fristsetzung die Gegenstände sofort herausverlangen unbeschadet des ihm zustehenden Anspruchs auf Erfüllung des Vertrages.Kostenanschläge, Entwürfe. Zeichnungen und Berechnungen bleiben Eigentum der Firma Bachhuber Einrichtungen und dürfen ohne deren Zustimmung weder genutzt, vervielfältigt noch dritten Personen zugängig gemacht werden. - Zahlungen sind sofort nach Lieferung oder nach Zahlungsplan zu entrichten. Bei Zielüberschreitung sind ohne vorherig Anmahnung Verzugszinsen zu leisten.
- Sind beide Vertragsparteien Vollkaufleute, so ist ausschließlicher Gerichtsstand das für die Firma Bachhuber Einrichtungen zuständige Gericht
- Die rechtliche Unwirksamkeit eines Teils der Bedingungen hat auf die Gültigkeit des sonstigen Inhalts keine Gültigkeit.
- Zahlungsbedingungen: Ein Drittel Anzahlung bei Auftragserteilung. Ein Drittel bei Montagebeginn. Rest nach Fertigstellung innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsstellung.
- Anzahlungsbürgschaften müssen nach Erfüllung der Teilleistung bzw. nach Erstellung der 1. Abschlagsrechnung zurückgegeben werden.